Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
… B. zur Führung des Aktienregisters, für den Versand von Einladungsunterlagen oder zur Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung) und uns dadurch u. a. die erforderlichen Einfluss- bzw. Kontrollbefugnisse hinsichtlich der Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten sichern, geschieht dies auf Grundlage des Art. 28 DS-GVO. … Bei Namensaktien sieht § 67 Aktiengesetz (nachfolgend „AktG“ genannt) vor, dass diese unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse des Aktionärs sowie – bei Stückaktien – der Stückzahl oder der Aktiennummer in das Aktienregister der Gesellschaft einzutragen sind. … Finanzpublikationen oder unsere Quartalsinformationen „Inform“), etc.; Planung, Durchführung und Nachbereitung von Hauptversammlungen, wozu insbesondere auch die Dokumentation zählt; Nachweis der Bevollmächtigung des Aktionärsvertreters; Zugänglichmachen des Teilnehmerverzeichnisses nach § 129 Abs. 4 AktG; Erstellung von Statistiken, die im Zusammenhang mit den Aktionärsverhältnissen stehen, z. …
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